Unsere Xplora-Uhren können nicht verwendet werden, um die Umgebung Ihres Kindes abzuhören oder zu sehen. Obwohl dies technisch möglich wäre, wirft ein solches Merkmal mehrere Probleme auf.
Zunächst einmal ist es rechtlich und ethisch problematisch, eine Funktion zu ermöglichen, mit der anderen ohne deren Wissen oder Zustimmung zugehört werden kann. Die Uhr würde nicht nur aufnehmen, was Ihr Kind sagt, sondern auch, was andere Kinder oder Lehrer um sie herum sagen. Es ist auch problematisch, wenn es um Sicherheitsbedenken geht. Einige Tests haben gezeigt, dass Produkte mit einer Mithörfunktion leicht gehackt werden können und dies einer unbefugten Person den Zugriff auf die Uhr ermöglichen würde.
Die Bundesnetzagentur hat unsere XGO2 und X5 bezüglich der Abhörfunktionen überprüft und dementsprechend keine Möglichkeiten hierfür gefunden. Diese Bestätigung können wir Ihnen auf Anfrage gerne zukommen lassen.
Anbei ein zusätzlicher Blog-Artikel dazu: https://myxplora.de/blogs/news/abhorfunktion-bei-kinder-smartwatches
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist der Unterschied zwischen der XGO2 und der X5 Play?
- Ich bin der Administrator und ich habe meine Rufnummer geändert
- Wie ändere ich die Rufnummer meiner Uhr?
- Können zwei Uhren miteinander chatten?
- Wer kann Nachrichten an die Uhr schreiben?
- Wie entfernt man eine gespeicherte Sicherheitszone?
- Wie klein kann eine Sicherheitszone sein?
- Wie übertrage ich Xcoins?
- Kann ich Apps und Spiele auf die Uhr herunterladen?
- Kann ich auf die Uhr zugreifen, um die Umgebung meines Kindes zu hören oder zu sehen?